
Statuten Inline Hockey Club
Escholzmatt
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Zweck
Der Inline Hockey Club Escholzmatt wurde im Jahr 2000 gegründet um die Sportart Inline Hockey auszuüben und um den Inline-Hockey Sport zu fördern.
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Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus Aktiv, Passiv und Ehren-Mitglieder:
Aktiv-Mitglieder können alle Inline-Hockey begeisterte werden, die diese Statuten anerkennen und während der Saison vom Vorstand provisorisch aufgenommen werden.
Ein provisorisch aufgenommenes Mitglied hat sich während einer Saison im Sinne des Vereins zu bewähren, bevor es von der GV definitiv aufgenommen wird.
Passiv-Mitglieder können Sponsoren oder Gönner des Clubs sein.
Passiv-Mittglieder welche eine Spielberechtigte Lizenz Besitzen werden automatisch zu Aktiv-Mitglieder und Zahlen den vollen Jahresbeitrag.
Ein Ehren-Mitglied wird vom Vorstand Vorgeschlagen.
Wer sich um den IHC Cobras Escholzmatt oder um den Inline-Sport im Allgemeinen ausserordentlich verdient gemacht hat, kann zum Ehren-Mitglied ernannt werden.
Ehren-Mitglieder bezahlen keinen Mitgliederbeitrag.
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Austritte
Ein Austritt hat durch eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand bis spätestens 10 Tage vor der GV zu erfolgen.
Dem Austrittsgesuch wird entsprochen, wenn die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind und das austretende Mitglied keine weiteren Forderungen des Vereins zu erfüllen hat.
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Ausschlüsse
Bei Missachtung der Statuten und bei fehlerhaftem Verhalten gegenüber dem Verein, kann der Vorstand den sofortigen Ausschluss beschliessen.
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Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung wird vom Vorstand einberufen.
Ein Vereinsjahr dauert jeweils vom 1.November bis zum 31.Oktober.
Die Mitglieder müssen 30 Tage vorher schriftlich mit Bekanntgabe der Traktandenliste eingeladen werden.
Die Traktandenliste setzt sich wie folgt zusammen:
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Begrüssung
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Wahl der Stimmenzähler
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Genehmigung Protokoll der letzten GV
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Jahresbericht des Präsidenten, des Kassiers und der Teamverantwortlichen
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Jahresrechnung/Revisionsbericht/Budget
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Festsetzung der Mitgliederbeiträge
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Anträge
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Mutationen
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Wahlen
10. Verschiedenes
Der Besuch der GV ist obligatorisch. Absenzen sind10 Tage vor der GV beim Präsidenten zu Entschuldigen.
Passiv-Mitglieder sind zu keiner Entschuldigung Verpflichtet.
Anträge der Mitglieder müssen 10 Tage vor der GV schriftlich an den Vorstand eingegangen sein.
Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er benötigt zur Wahl das absolute Mehr der Anwesenden. Der Vorstand kann, soweit es keine Demissionen gibt, geschlossen wiedergewählt werden.
Bei den übrigen Wahlen und Sachgeschäften entscheidet das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
Die ausserordentliche GV wird einberufen auf Beschluss des Vorstandes oder wenn 2/3 der Aktivmitglieder die Einberufung verlangt.
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Vorstand
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern:
Präsident
Kassier/Aktuar
TK-Chef
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Unterschriften
Die rechtsverbindlichen Unterschriften für den Verein besitzen:
Präsident
Kassier/Aktuar
TK-Chef
Die Unterschrift ist rechtsgültig, wenn mindestens einer dieser drei Vorstandsmitglieder unterzeichnet hat.
Für administrative Geschäfte führen alle Vorstandsmitglieder die Unterschriftsberechtigung.
Die Führung der Kasse unterliegt dem Kassier, er zeichnet alleine.
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Kasse und Revision
Für Schulden, die aus der Vereinstätigkeit entstehen, haftet nur die Vereinskasse, Gerichtsstand ist Escholzmatt.
Die Kasse wird vor der GV durch einen von der GV gewählten Kassenrevisor revidiert.
Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Einzel-Vollmacht des Verein Kontos besitzt der gesamte Vorstand.
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Beträge
Alle Mitglieder haben einen von der GV bestimmten Jahresbeitrag zu bezahlen.
Auch provisorisch aufgenommene Mitglieder bezahlen den Jahresbeitrag.
Unentschuldigtes Fernbleiben an Offiziellen Vereins Anlässen wird mit Fr. 50.- gebüsst. Dies Betrifft nur Aktiv-Mitlieder.
10. Versicherung
Für Unfälle und Diebstähle, die den Mitgliedern des Vereins zustossen, besteht keine Versicherung.
Der Verein lehnt jede Haftung gegenüber Drittpersonen ab.
Der Abschluss einer persönlichen Haftpflichtversicherung wird jedem Mitglied empfohlen
11. Vereinsvermögen
Das Vereinsvermögen besteht aus diversem Material und Bargeld.
12. Vereinsauflösung
Die Vereinsauflösung kann nur durch eine GV beschlossen werden. Eine Auflösung kann nur mit einer 4/5 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei einer Auflösung beschliesst die GV über die Verwendung des Vereinsvermögens.
13. Schlussbestimmungen
Allfällige spätere Änderungen sind beizufügen und werden durch den Vorstand gefasst.
Die Statuten treten mit Genehmigung durch die GV in Kraft.
6182 Escholzmatt, 14. Dezember 2015
Im Namen des Inline-Hockey-Clubs Escholzmatt
Der Präsident: Der Kassier: Der TK-Chef:
Elija Stalder Dominik Schacher Bruno Ramseier